Neue Rechtsprechung zum digitalen Fahrtenbuch
Fahrtenbuch Finanzamt
Wenn ein Firmenwagen genutzt wird, entsteht bekanntlich ein geldwerter Vorteil. Dieser kann entweder pauschal im Rahmen der sogenannten 1 %-Regelung oder individuell auf Basis der tatsächlichen Nutzung ermittelt werden.
Oft ist die pauschale 1 %-Regelung; zu teuer, z.B. weil das Firmenfahrzeug nicht oder nur in sehr geringem Umfang privat genutzt wird oder weil kein Neuwagen, sondern lediglich ein gebrauchtes Fahrzeug angeschafft wurde. Maßgeblich für das Finanzamt ist immer der inländische Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer. Das gilt auch für reimportierte Fahrzeuge.
Das digitale Fahrtenbuch von PTC für PC, Tablet und Smartphone
Als Alternative zur sogenannten 1%-Regel können Sie ein handschriftliches oder digitales Fahrtenbuch führen. In diesem Fall berechnet das Finanzamt den geldwerten Vorteils nicht pauschal, sondern auf Grundlage der tatsächlichen Nutzungsverhältnisse unter Berücksichtigung der tatsächlich angefallenen Fahrzeugkosten. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines handschriftlichen oder digitalen Fahrtenbuches ist, dass es ordnungsgemäß im Sinne der Richtlinien der Finanzverwaltung geführt wird.
Sie kaufen sich also entweder ein entsprechendes Heft oder laden sich ein App herunter. Dann dürfen Sie jeden Tag die vom Finanzamt geforderten Daten eintragen.
Einfacher geht es mit einem digitalen Fahrtenbuch, das Ihnen, je nach Anbieter, einen großen Teil Ihrer Arbeit abnimmt, weil die Fahrdaten mit einem GPS-Gerät erfasst werden. Aber das alleine macht noch kein von der Finanzverwaltung anerkanntes digitales Fahrtenbuch aus.
Lesen Sie in der kommenden Woche mehr zur Rechtsprechung von digitalen Fahrtenbüchern oder finden Sie auf PTC GPS-eFahrtenbuch mehr Informationen zu unserem digitalen Fahrtenbuch.