Hilfe aus dem Flottenportal
Seit diesem Jahr müssen Taxibetriebe in Deutschland die Arbeitszeit ihrer Fahrer genau dokumentieren. Oft lässt sich das mit einem Flottenmanagement bzw. GPS-Ortungssystem kombinieren. Ein Beispiel aus dem Rhein-Main-Gebiet.
Tag und Nacht sind die Taxifahrer des Familienunternehmens VIP CARE Hospitality im Rhein-Main-Gebiet unterwegs. Für die Disposition ihrer Taxis nutzt der Geschäftsführer Gunter Zimmer das GPS-Ortungssystem des Koblenzer Unternehmens PTC GPS-Services. Dadurch kann er Leerfahrten reduzieren und besser über Ankunftszeiten beim Kunden informieren.
Seit Anfang 2015 ist der Betrieb nun auch verpflichtet, einen Arbeitszeitnachweis für seine Fahrer zu erstellen. Auch diese Funktion konnte in das PTC-Flottenportal integriert werden.
Zimmer hat selbst jahrelang als Taxifahrer gearbeitet. Von seinem Ersparten kaufte er sich 1984 sein erstes Taxi und gründete 1991 die VIP CARE Hospitality GmbH. Mittlerweile legen seine Taxis mehr als 120.000 km pro Jahr zurück. Das GPS-Ortungssystem ist seit 2013 im Einsatz. Benötigt ein Kunde ein Taxi von Groß-Gerau zum Frankfurter Flughafen, schaut Unternehmer Gunter Zimmer einfach ins PTC-Flottenportal. Hier kann er den aktuellen Aufenthaltsort seiner Taxis verfolgen und feststellen, welches Taxi am schnellsten bzw. nächsten beim Kunden sein kann. Mit einer Anbindung des Taxameters an das GPS-Ortungssystem kann er ebenso feststellen, welches der Fahrzeuge frei ist. Zusammengefasst spart das Taxiunternehmen mit einem GPS-Ortungssystem Fahrtzeit, reduziert den Spritverbrauch und vereinfacht die Disposition.
Nicht nur am Taxistand herumstehen
Jeden Tag hat das Taxiunternehmen zwischen 100 und 140 Fahrgäste. Die meisten haben es eilig und wollen nicht warten. Als Unternehmer möchte Gunter Zimmer, dass seine Fahrer nicht nur am Taxistand herumstehen. “Mit dem Ortungssystem von PTC konnten wir unsere Leerfahrten deutlich reduzieren.”, berichtet der Geschäftsführer. Denn was Gunter Zimmer früher im Kopf geschätzt hat, kann er heute mühelos im webbasierten Flottenportal einsehen. Dort wird dem Taxiunternehmer nicht nur die aktuelle GPS-Position seiner Fahrzeuge angezeigt, sondern neben den Einsatzzeiten auch die Geschwindigkeit und Fahrtrichtung übermittelt. “Endlich können wir unsere Taxis stressfrei managen.”, lobt Zimmer. Fahrgäste werden über die Ankunftszeit des Taxis präzise informiert. So schafft das Taxiunternehmen maximale Transparenz.
Stundenlohn und Arbeitszeitnachweis
Seit Jahresbeginn muss Gunter Zimmer jedem Fahrer 8,50 Euro die Stunde zahlen, ganz egal, welchen Umsatz dieser einfährt. Wird pro Stunde abgerechnet, gibt es keine Probleme. Komplizierter wird es aber, wenn der Taxifahrer ein festes Monatsgehalt bezieht. In diesem Fall muss der Taxiunternehmer genauer rechnen. Die Stundenanzahl des einen Monats könnte dem Mindestlohn gerecht werden, aber die des folgenden Monats nicht. Außerdem müssen Unternehmen gemäß § 17 Mindestlohngesetz die tägliche Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer aufzeichnen. Sie sind also verpflichtet, den Einsatz-Anfang, das Ende und die Gesamtdauer der Arbeitszeit zu dokumentieren sowie anschließend für zwei Jahre aufzubewahren. Wird der Mindestlohn unterschritten oder die Aufzeichnungspflicht nicht beachtet, kann das teuer werden Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro und Nachzahlungen können die Folge sein.
Viele Taxiunternehmen greifen deshalb auf die in ihre Vermittlungssoftware (meist modular) integrierte Arbeitszeiterfassung zurück. Auch Zimmer nutzt zwischenzeitlich diese Funktion. Das GPS-Ortungssystem seines Dienstleisters ermöglicht einen Überblick über die Fahr- und Standzeiten und erleichtert die Lohnabrechnung. Dank präziser Berichte kann er so seine Abrechnung schnell und einfach überprüfen und zugleich die Aufzeichnungspflicht erfüllen.
Viele Vorteile
Warum Zimmer seine Taxis mit einem GPS-Ortungssystem disponiert:
- verbesserte Einsatzsteuerung / Disposition
- weniger Leerfahrten verhindert Schwarzfahrten
- nächstgelegene Fahrzeugsuche
- Fahreridentifikation
- Fahrtenberichte
- Anschluss Taxameter
- Anschluss Sitzbelegung
- Arbeitszeitnachweis
- Erfüllung der Aufzeichnungspflicht
Quelle: Taxi Times (7/8) vom 05.08.2015
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