Fürsorgepflicht durch PTC Fahrzeugortung
Das Persönlichkeitsrecht wird durch PTC Fahrzeugortung nicht tangiert. Anders als bei Kameras wird grundsätzlich die Bewegung des Fahrzeuges aufgezeichnet und nicht der Mitarbeiter beobachtet. Aufgrund des Arbeitsvertrages hat der Arbeitnehmer nicht nur arbeitsrechtliche Pflichten, sondern muss dazu beitragen, dass der Arbeitgeber seine Vertragspflichten erfüllen und notwendige Nachweise von Arbeitszeit erbringen kann.
Es muss ein klar überwiegendes Betriebsinteresse geben. Der Zweck der Einführung der PTC Fahrzeugortung kann
- die Auswertung der GPS-Daten für Tourenplanung,
- Arbeitszeiterfassung oder
- das elektronische Fahrtenbuch sein,
- um die Logistik zu optimieren und Kundenpflege zu verbessern.
Außerdem kommt der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nach. Im Notfall, z. B. Schwächeanfall, Unfall oder Überfall, kann man das Fahrzeug orten und notwendige Maßnahmen ergreifen.
Selbstverständlich sollte jeder Fahrer regelmäßig zum Verhalten bei Unfällen belehrt werden. Hilfreich ist es ein Informationsblatt zum richtigen Verhalten am Unfallort und einen europäischen Unfallbericht zusammen zu stellen. Aber im Ernstfall, z. B. Bewusstlosigkeit des Fahrers, kann man die PTC Fahrzeugortung verwenden und einen Rettungswagen verständigen.
Bei Fragen zur PTC Fahrzeugortung
rufen Sie uns gebührenfrei an: 0800 0 782477,
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Autorin: Berta Heide