Anerkennung des elektronischen Fahrtenbuchs
Ganz allgemein gilt: Ein elektronisches Fahrtenbuch wird vom Finanzamt anerkannt, wenn sich aus dem elektronischen Fahrtenbuch dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen.
Ansonsten können Sie die Tauglichkeit eines Fahrtenbuchs auf
- keiner Stelle,
- keiner Finanzbehörde, mit
- keinem Zertifizierungsverfahren
prüfen oder allgemeinverbindlich anerkennen lassen.
Ein ordnungsgemäßes elektronisches Fahrtenbuch bleibt immer der Einzelfallprüfung vorbehalten. Diese können zum Beispiel im Rahmen von Lohnsteuer-Außenprüfungen durchgeführt werden.
Ebenso kann ein elektronisches Fahrtenbuch in einem bestimmten Zeitraum geführt und dann dem Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. So vergewissern Sie sich, ob es vom Finanzamt anerkannt wird.
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