Aufzeichnungspflicht: Bußgelder
Im Fahrpersonalrecht sind die maximalen Lenkzeiten sowie die Mindestruhe- und Pausenzeiten für das Fahrpersonal festgelegt. Kommt es zu Verstößen werden hohe Bußfelder fällig. Verstößt ein Fahrer gegen die Lenk- und Ruhezeiten, kann nicht nur gegen ihn selbst, sondern auch gegen das Unternehmen ein Bußgeld verhängt werden. Hier finden Sie die aktuellen Bußgelder für die Überschreitung der Lenkzeiten sowie die Nichteinhaltung der Ruhezeiten.
Bußgeld im Detail
Tägliche Ruhezeit unterschritten
Tatbestand | Bußgeld für Fahrer | Bußgeld für Unternehmen |
…bis zu einer Stunde | 30 Euro | / |
…bis zu 3 Stunden, Bußgeld pro angefangener Stunde | 30 Euro | 90 Euro |
…mehr als 3 Stunden, Bußgeld pro angefangener Stunde | 60 Euro | 180 Eur |
Lenkzeitunterbrechung verkürzt | ||
…bis zu 15 Minuten | 30 Euro | 90 Euro |
…mehr als 15 Minuten, Bußgeld pro angefangene weitere 15 | 60 Euro | 180 Euro |
Zulässige Tageslenkzeit überschritten | ||
…bis zu einer Stunde | 30 Euro | / |
…bis zu 2 Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde | 30 Euro | 90 Euro |
…mehr als 2 Stunden, Bußgeld pro weiterer halber Stunde | 60 Euro | 180 Eur |
Fahrerkarte nicht mitgeführt bzw. nicht zur Prüfung ausgehändigt | ||
…Kontrolle dadurch erschwert | 75 Euro | / |
…Kontrolle dadurch erschwert | 250 Euro | / |
Hier erfahren Sie mehr: Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht
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