De-minimis-Beihilfen – Welche Unternehmen werden gefördert?
De-minimis-Beihilfen sind Zuwendungen für Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die in ihrer Auswirkung den Wettbewerb nicht spürbar verzerren. Die De-Minimis-Beihilfen dienen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt.
Eigentlich wollte die EU-Kommission durch die Änderung der De-minimis-Verordnung die Regelungen vereinfachen. Stattdessen wurden durch die neuen Begriffsdefinitionen und letztlich durch den Zwang zu einem Zentralregister die Hürden für die Bewilligung von De-minimis-Beihilfen erhöht.
Durch den neu definierten Unternehmensbegriff hat die EU-Kommission die De-minimis-Beihilfen eingeschränkt. “Ein einziges Unternehmen” wird teilweise als ein verbundenes Unternehmen definiert. Ein reines Verbundensein von Unternehmen bedeutet aber nicht, dass sich der Vorteil der De-minimis-Beihilfen automatisch auf das Mutterunternehmen auswirkt.
Praktisch bedeutet dies, dass nicht nur für den Antragssteller die De-minimis-Vorbelastung abgefragt werden müsste, sondern auch für alle verbundenen Unternehmen in der Unternehmensgruppe.
Weitere Informationen zu den De-minimis-Beihilfen finden Sie auf der BAG-Website unter Förderprogramme.
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Autorin: Berta Heide