De-minimis Förderung für Pkw Ortungssysteme
Das Antragsverfahren De-minimis für 2016 wird am 13. Januar 2016 beginnen. Bei Einhaltung bestimmter Bedingungen werden Firmen mit De-minimis Beihilfen unterstützt. Unternehmen des Güterkraftverkehrs können beispielsweise als Maßnahmen zur Effizienzsteigerung den Erwerb der Pkw-Ortungssysteme gefördert bekommen. Auch Sicherungsmaßnahmen, um Fahrzeugdiebstahl zu vermeiden, werden im Rahmen des De-minimis Programms gefördert.
Anträge sind bis zum 30. September 2016 einzureichen. Allerdings müssen die beantragten Maßnahmen nach drei Monaten abgeschlossen sein sowie ein Verwendungsnachweis zu führen ist.
Die Förderhöchstgrenze für mautpflichte Lkw’s wird künftig von 1.000 auf 2.000 Euro pro Jahr erhöht. Der Höchstförderwert für eine Firma bleibt bei 33.000 Euro pro Unternehmen und Jahr.
Pkw-Ortungssysteme steigern die Effizienz Ihres Fuhrparks und beschleunigen die Stundenabrechnung. Im PTC-Flottenportal werden die Arbeitsstunden dem jeweiligen Kunden einwandfrei zugewiesen. Dafür muss im webbasierten Portal nur die Anfahrts-, Abfahrtszeiten und Arbeitszeiten vor Ort eingesehen werden. Außerdem können Unternehmen für die Kilometerabrechnung überprüfen, ob die geplanten Strecken vom Mitarbeiter tatsächlich gefahren wurden.
Die Pkw-Ortungssysteme können Ihr Fahrzeug lokalisieren. Im Flottenportal wird der Standort des Fahrzeuges in Echtzeit dargestellt, sodass die Polizei das Fahrzeug sofort finden kann. Dank der Pkw-Ortungssysteme konnte Unternehmen ihre Fahrzeuge sicherstellen.
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