Führerscheinkontrolle: Fuhrparkmanager haften für ihre Fahrer
Fuhrparkmanager sind verpflichtet, den Führerschein ihrer Fahrer regelmäßig zu kontrollieren. Der Führerschein muss gültig und in den entsprechenden Fahrererlaubnisklassen ausgestellt sein. Diese Prüfung sollte zusätzlich protokolliert werden, um strafrechtliche Folgen abzuwenden.
Polizeikontrolle. Die Polizei verlangt von einem Fahrer den Führerschein. Der Fahrer behauptet seinen Führerschein vergessen zu haben. Als Auflage soll er den Führerschein bei einer Polizeistelle vorzeigen. Auch nach mehrmaliger Aufforderung geschieht dies nicht. Der Fahrer hat nämlich keinen gültigen Führerschein.
Ausnahmen bestätigen bekanntermaßen die Regel? Nein. Solche Vorfälle gibt es immer wieder und ihre Konsequenzen sind eindeutig: Der Fahrer muss entlassen werden und mit einer gerichtlichem Verfahren rechnen. Aber auch der Fuhrparkmanager kann strafrechtlich verfolgt werden.
Häufigkeit der Führerscheinkontrolle
Die Häufigkeit der Führerscheinkontrolle ist vom Gesetz nicht vorgeschrieben. Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass eine Führerscheinkontrolle oder zwei im Jahr ausreichen. Gegen eine jährliche Prüfung spricht, dass die strafrechtliche Ahndung von Ersttätern zwischen neun und zwölf Monaten benötigt. Die Führerscheinkontrolle sollte also regelmäßig und stichpunktartig durchgeführt werden. Außerdem muss die Führerscheinkontrolle dokumentiert werden.
Manuelle Führerscheinkontrolle
Die simpelste, aber auch aufwändigste Art der Führerscheinkontrolle ist die händische Kontrolle. Hier legen alle Fahrer dem Fuhrparkmanager den Führerschein im Original vor. Mit einer hinterlegten Kopie des Führerscheins kann der Nachweis dokumentiert werden. Es muss immer der Original-Führerschein vorgelegt werden. Eine Faxkopie reicht nicht. Problematisch ist auch, dass der Fuhrparkmanager die Fahrer an die Führerschein-Vorlage erinnern muss. Das wird umso aufwändiger, je mehr Führerscheine zu überprüfen sind.
Elektronische Führerscheinkontrolle
Einfacher ist da schon die elektronische Führerscheinkontrolle. Auf dem Führerschein der Fahrer wird ein RFID-Tag geklebt. Der Aufkleber enthält eine Antenne und einen RFID-Chip. Die Daten der Fahrer können in einem webbasierten Online-Portal hinterlegt werden. Zusätzlich wird in jedes Fahrzeug ein RFID-Reader zur elektronischen Führerscheinkontrolle eingebaut.
Die Fahrer können z. B. verpflichtet werden sich vor jeder Fahrt mit ihrem gültigen Führerschein bzw. RFID-Tag zu authentifizieren. Außerdem können Fuhrparkmanager eine Alarm-Email erhalten, wenn keine Authentifizierung erfolgt.
Folgen mangelnder Kontrolle
Baut ein Fahrer einen Unfall und hat keinen gültigen Führerschein, droht dem Fuhrparkverantwortlichen im Ernstfall eine Freiheits- und Geldstrafe. Auch die Versicherung kann sich im Zweifel weigern, einen Unfallschaden zu zahlen, da das Fahren-lassen ohne gültigen Führerschein eine Obliegenheitsverletzung darstellt.
Sanktionen
Wichtig ist nicht nur, dass der Fuhrparkmanager eine regelmäßige Führerscheinkontrolle durchführt er muss auch reagieren, wenn kein Führerschein vorgelegt wird. Es muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen und Dienstwagenentzug gedroht werden. Weigert sich der Fahrer, den Dienstwagen zurückzugeben, muss der Fuhrparkmanager das Fahrzeug unter Umständen behördlich stilllegen lassen.
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Autor: PTC GPS-Services GmbH