Mindestlohn 2017: was Sie beachten müssen
Entsprechend dem Beschluss der Mindestlohn-Kommission aus Juni 2016 gilt seit 1. Januar 2017 der Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Wird pro Stunde abgerechnet, gibt es keine Probleme. Komplizierter wird es aber, wenn der Arbeitnehmer ein festes Monatsgehalt bezieht. In diesem Fall könnte die Stundenanzahl des einen Monats dem Mindestlohn gerecht werden, aber die des folgenden Monats nicht.
Ein Minijobber darf monatlich maximal einen Arbeitslohn von EUR 450 erhalten. Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns ist darauf zu achten, dass die Arbeitszeit angepasst wird, so dass der Höchstbetrag von EUR 450 nicht überschritten wird. Denn rechnerisch könnten nur maximal 50,9 Stunden monatlich abgegolten werden.
Das Mindestlohn-Gesetz sieht vor, dass bis zum 31.12.2017 abweichende tarifvertragliche Regelungen dem Mindestlohn vorgehen. Dies betrifft verschiedene Branchen wie
- die Fleischwirtschaft,
- die Land- und Forstwirtschaft,
- den Gartenbau,
- die ostdeutsche Textil- und
- Bekleidungsindustrie sowie
- Großwäscherein.
Für diese Tarifverträge sowie für Zeitungszusteller gilt ab 01.01.2017 ein Mindestlohn von EUR 8,50. Ab 01. Januar 2018 gilt auch hier der Mindestlohn von EUR 8,84.
Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohn-Gesetz
Außerdem müssen Arbeitgeber gemäß § 17 Mindestlohn-Gesetz die tägliche Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer aufzeichnen (Beginn, Ende, Dauer) und anschließend für zwei Jahre aufbewahren. Wird der Mindestlohn unterschritten oder die Aufzeichnungspflicht nicht beachtet, kann das sehr teuer werden.
Fahrzeugortung als Arbeitszeiterfassung
Um Bußgelder in Höhe von bis zu EUR 30.000 und Nachzahlungen zu vermeiden, nutzen unsere Kunden das PTC GPS-System als Arbeitszeiterfassung. Das GPS-System wird in ihrem Fahrzeug verdeckt verbaut und erfasst u.a. Fahrt- und Standzeiten. Im PTC-Flottenportal können Sie – in Echtzeit – alle Daten einsehen, exportieren und somit Ihre Lohnabrechnung erleichtern. Dafür wird ein RFID-Lesegerät mit einem GPS-System verbunden. Zudem erhält jeder Mitarbeiter einen eigenen RFID-Chip. So kann der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende genau erfasst und jederzeit im webbasierten PTC-Flottenportal abgerufen werden. Dank der präzisen Berichte erfüllen Sie nicht nur die Aufzeichnungspflicht, sondern beschleunigen Ihre Lohnabrechnung.
Zeitungszusteller und Kurierdienste ergänzen die Arbeitszeiterfassung noch um eine Pausenerkennung. Mithilfe der Pausenerkennung können sie im PTC-Flottenportal z. B. eine Standzeit von mehr als 15 min als Pausenzeit definieren.
Anwenderberichte zum Thema Arbeitszeiterfassung finden Sie hier.
Anwendervideos über Arbeitszeiterfassung und mehr finden Sie hier.
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