Mobile Arbeitszeiterfassung und mehr
Taxiunternehmer müssen ständig wissen, wo sich ihre Fahrzeuge befinden und ob sie gerade frei sind. Der Einsatz von Telematik hilft die Disposition zu optimieren, Leer- und Schwarzfahrten zu vermeiden sowie die Kundenzufriedenheit zu steigern. Auch kann durch die mobile Arbeitszeiterfassung die Aufzeichnungspflicht gemäß dem Mindestlohngesetz erfüllt werden.
Nebenantriebe sind keine Nebensache
Nach einem schönen Abend mit Freunden, möchte fast jeder mit dem nächsten Taxi nach Hause fahren. Schon klingt das Telefon von Taxiunternehmer Stefan Braune aus Quedlinburg. Benötigt der Anrufer ein Taxi von Ballenstedt nach Halberstadt, schaut er einfach ins PTC-Flottenportal. Hier kann er den aktuellen Aufenthaltsort seiner Taxen verfolgen und aufgrund einer Anbindung des Taxameters feststellen, welches der Fahrzeuge frei ist. “Mit dem PTC-Flottenportal weiß ich immer, wo sich Fahrer bzw. Fahrzeug befinden und zwar sekundenschnell sowie genau.”, berichtet Geschäftsführer Braune. 1924 gründete sein Urgroßvater das Familienunternehmen Taxi Schmidt. Aus dem anfänglichen Busbetrieb wurde ein Taxiunternehmen, das er 2013 von seinem Vater übernahm.
Schnelle Taxibestellung und keine Leerfahrten
Jeden Tag befördert Taxi Schmidt bis zu 60 Fahrgäste. Die meisten haben es eilig und wollen nicht warten. Mit dem GPS-System von PTC kann Stefan Braune, ohne den Fahrer kontaktieren zu müssen, das passende Taxi auf dem schnellsten Weg zum Kunden schicken und ihn über die Ankunftszeit informieren.
In Deutschland gibt es rund 50.000 Taxen der Wettbewerb steigt stetig. Jeder Taxiunternehmer möchte, dass seine Fahrer nicht nur am Taxistand herumstehen. “Mit der Fahrzeugortung von PTC konnten wir unsere Leerfahrten reduzieren.”, lobt Geschäftsführer Stefan Braune. Falls ein Taxi mal im Stau steht, kann der Kunde über die zu erwartende Verspätung benachrichtigt werden. Außerdem kann das Taxiunternehmen im Nachhinein Quittungen an Fahrgäste ausstellen, Reklamationen bearbeiten und Fahrgästen, die ihr Handy verloren haben, sofort helfen. Dies entlastet die Zentrale, verbessert den Kundenservice und erhöht die Kundenzufriedenheit.
Arbeitszeiterfassung im Taxigewerbe
Seit Anfang 2015 gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Wird pro Stunde abgerechnet, gibt es kein Problem. Komplizierter wird es aber, wenn der Taxifahrer ein festes Monatsgehalt bezieht. In diesem Fall könnte die Stundenanzahl des einen Monats dem Mindestlohn gerecht werden, aber die des folgenden Monats nicht. Außerdem müssen gemäß § 17 Mindestlohngesetz Unternehmen die tägliche Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer aufzeichnen (Beginn, Ende, Dauer) und anschließend für zwei Jahre aufbewahren. Wird der Mindestlohn unterschritten oder die Aufzeichnungspflicht nicht beachtet, kann das richtig teuer werden.
Ein Blick in das PTC-Flottenportal sagt mehr als tausend Worte. Mit dem GPS-System von PTC kann Taxi Schmidt nicht nur Soll- und Ist-Tourenpläne vergleichen, sondern bekommt auch einen Überblick über die Arbeits-, Fahr- und Standzeiten. Dank Arbeitszeiterfassung können Bußgelder in Höhe von bis zu EUR 30.000 und Nachzahlungen vermieden werden. Dafür wird ein RFID-Lesegerät mit einem GPS-System verbunden. Zudem erhält jeder Taxifahrer einen eigenen RFID-Chip. So kann der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende des Taxifahrers genau erfasst und jederzeit im webbasierten PTC-Flottenportal abgerufen werden. Präzise Berichte helfen den Taxiunternehmen, ihre Abrechnung schnell und einfach zu überprüfen.
Touren werden unter die Lupe genommen
Wie jedes Taxiunternehmen, hat auch Taxi Schmidt Stammkunden, die sie zum Arzt, ins Krankenhaus oder zur Schule fahren. Um Fahrtzeiten einzusparen und Umwege zu vermeiden, werden die Tourenpläne mithilfe des PTC-Routenplaners optimiert. So können zurückgelegte Routen ausgewertet und der Kraftstoffverbrauch stark reduziert werden.
Außerdem lassen sich beschädigte Straßen, die mit ihren Schlaglöchern Buckelpisten gleichen, zum Wohl der Fahrgäste und des Fahrzeuges vermeiden. Mit der Zusatzoption des Geofencing bestimmt Stefan Braune einen Bereich, indem sich seine Taxis nicht bewegen dürfen. Und falls doch ein Kollege mit Vollgas über die Holperstraße rauscht, kann er sich über das PTC-Flottenportal informieren lassen. So ist bei Materialschäden am Unterbau die Ursache oder bei Bußgeldern für Geschwindigkeitsübertretung der Verursacher schnell gefunden.
Notfallalarm schützt Taxifahrer
Auch in Gefahrensituationen wie bei einem Unfall oder Überfall kann dem Taxifahrer schnell geholfen werden. Denn mit dem eingebauten Notrufknopf kann der Taxifahrer vom Fahrgast unbemerkt in der Zentrale des Taxiunternehmens einen Alarm auslösen.
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