Neuerung für Fahrzeuge und Mietwagen in 2014
2014 bringt einige Neuerungen mit sich, auch für Mietwagenfahrer. Neben dem neuen Flensburger Punktesystem wird in Deutschland die Warnwestenpflicht eingeführt. In der Schweiz besteht seit 2014 eine Pflicht für Tagfahrlicht und die Halterhaftung.
Neues Punktesystem in Flensburg
Die Neuerungen am Punktesystem in Flensburg gelten ab Mai 2014. Ziel ist es das System zu vereinfachen, darum gibt es zukünftig statt 7 nur noch 2 Straf-Kategorien: Schwere Verstöße wie zu schnelles Fahren mit innerorts 21 Kilometer pro Stunde werden mit einem Punkt bestraft, sehr schwere Verstöße wie Drängeln mit zwei Punkten.
Tagfahrlicht in der Schweiz
In der Schweiz müssen Fahrer seit Januar auch tagsüber das Abblendlicht einschalten. Außerdem wurde die Halterhaftung bei Verkehrsverstößen eingeführt. Die Haftung besagt, dass bei einem Verstoß in der Schweiz grundsätzlich der Halter des Fahrzeuges haftet, sofern der eigentliche Fahrer nicht ermittelt werden kann. Autovermieter können Verkehrssünder z. B. über die Mietverträge ermittelt und Strafzettel sowie Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen. Strafzettel für Falschparken oder überhöhte Geschwindigkeit sollten dementsprechend direkt bei der örtlichen Polizei bezahlt werden, um die Bearbeitungsgebühr des Autovermieters zu vermeiden.
Warnwestenpflicht in Deutschland
Ab Juli 2014 gilt in Deutschland die Pflicht eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen, um diese bei Pannen oder Unfällen außerhalb des Fahrzeuges zu tragen. Mietwagenkunden sollten daher bei der Fahrzeugübernahme prüfen, ob sich eine Warnweste im Fahrzeug befindet.