Offene Rechnung?
So können Sie Zahlungsausfällen vorbeugen
Haben Sie auch offene Forderungen?
Aber das Einziehen von Forderungen gehört wohl nicht zu Ihrer Kernkompetenz, oder?
Doch Vorsicht: Gutmütigkeit wird bestraft.
Ihr Kunde bestreitet Ihre Forderung.
Was machen – wenn Ihr Kunde einen Auftrag telefonisch abgibt und behauptet, dass Sie den Auftrag nicht durchgeführt hätten. Lassen Sie sich GPS-Ortungsgeräte in Ihre Firmenwagen einbauen. PTC GPS-Ortungsgeräte zeichnen auf, wo und wann Ihr Mitarbeiter bzw. der Firmenwagen beim Kunden war. Die Daten der GPS-Ortungsgeräte können Sie im webbasierten PTC-Online-Portal einsehen. So schaffen Sie Missverständnisse nachweislich aus der Welt.
Ihr Kunde stellt die abgerechneten Arbeitsstunden in Frage.
GPS-Ortungsgeräte dokumentieren die Aufenthaltszeit Ihres Mitarbeiters bzw. Firmenwagens beim Kunden, sodass Sie die Einsatzzeit belegen können. Im PTC-Online-Portal können Sie mit einem Klick den Nachweis erfassen und dann an Ihren Kunden schicken. Offenen Rechnungen nachgehen Wer kennt das nicht? Einmal geschrieben, gehen Sie der Rechnung nicht weiter nach. Sie haben ja genügend andere Baustellen. Offenen Rechnungen müssen Sie nachgehen. GPS-Ortungsgeräte weisen Ihre Dienstleistung schnell und einfach nach.
Kunde zahlt nicht – was nun?
Seien Sie nicht zu gutmütig. Wer nicht zahlt ist kein ehrlicher Kunde. Es hilft nichts – wenn Ihre Rechnung nicht bezahlt wird, müssen Sie mahnen. Ihre Rechnung müssen Sie übrigens nicht dreimal mahnen. Eine Mahnung ist ausreichend. Die GPS-Ortungsgeräte belegen ja, dass Sie im Recht sind.
Bei Fragen zum Thema GPS-Ortungsgeräte
einfach gebührenfrei an: 0800 0782477,
schreiben Sie eine E-Mail oder
nutzen Sie das Kontaktformular.
Autorin: Berta Heide