Tipps zum Thema GPS-Fahrtenbuch
Rechtsprechung
Dazu hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 01.03.2012 (VI R 33/10) nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht, wenn als Fahrtziel jeweils nur der Straßenname angegeben ist (ohne Angaben zur Hausnummer, zum aufgesuchten Geschäftspartner und zum Reisezweck). Die Angaben können nicht nachgeholt oder ergänzt werden. Die Kombination aus handschriftlich in einem geschlossenen Buch eingetragenen Daten und einer zusätzlichen (per Computerdatei) erstellten erläuternden Auflistung ist ungenügend.
In einer weiteren Entscheidung vom 13.11.2012 (VI R 3/12) werden nochmals die Notwendigkeiten ausdrücklich zusammengefasst. Danach muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form geführt werden, um so nachträgliche Ergänzungen oder Veränderungen auszuschließen oder als solche erkennbar zu machen. Neben Datum und Fahrtzielen sind grundsätzlich auch die jeweils aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner aufzuführen, und zwar grundsätzlich jede einzelne berufliche Verwendung für sich und mit dem bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand des Fahrzeuges. Bei einer einheitlichen beruflichen Reise können diese Abschnitte zwar miteinander zu einer zusammenfassenden Eintragung verbunden und der am Ende der gesamten Reise erreichte Gesamtkilometerstand aufgezeichnet werden. Aber auch im Rahmen dieser Erleichterung sind die einzelnen Kunden oder Geschäftspartner im GPS-Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufzuführen, in der sie aufgesucht worden sind.
Der Bundesfinanzhof stellt nochmals klar, dass die erforderlichen Mindestangaben nicht durch anderweitige nicht im GPS-Fahrtenbuch selbst enthaltene Auflistungen ersetzt werden können.
Einfache und komfortable Lösung
Deshalb wird es lästig, wenn bestimmte Geschäftspartner oder Kunden wiederholt aufgesucht werden. Mit dem GPS-Fahrtenbuch werden diese Daten aus gutem Grund automatisiert übernommen: vollständige Adresse, Reisezweck, Ansprechpartner. Diese Angaben können natürlich auch angepasst werden, wenn sich z. B. der Zweck geändert hat oder eine andere Person aufgesucht worden ist. Um aber auch hier das Tippen zu reduzieren, werden Pull-down Listen zur Verfügung gestellt.
Kartenansicht
Die gefahrene Route können Sie sich außerdem in der Karte ansehen. Dies ist vor allem wichtig, wenn aus verkehrsbedingten Gründen ein Umweg gefahren wurde.
Da das Finanzamt sich an der Buchform orientiert und die Fahrten chronologisch erfasst werden müssen, dürfen natürlich die Seitenzahlen nicht fehlen, wenn das bearbeitete PTC GPS-Fahrtenbuch ausgedruckt wird.
Das PTC GPS-Fahrtenbuch für PC, Tablet und Smartphone
Die wichtigste Neuerung ist, dass Sie das PTC GPS-Fahrtenbuch zuhause am PC oder unterwegs auf dem Smartphone bzw. Tablet einsehen und bearbeiten können. Die webbasierte Umsetzung sorgt dafür, dass die Daten immer synchronisiert werden. Außerdem ersparen Sie sich das Portieren der Daten mittels einer Chipharte oder eines Sticks. Mit dem PTC GPS-Fahrtenbuch sind Ihre Daten immer aktuell und sofort sichtbar.
Wir fangen eben dort an zu arbeiten, wo andere aufhören. Überzeugen Sie sich selbst.
Finden Sie weitere Informationen zu unserem GPS-Fahrtenbuch auf unserer Website.