Überstunden müssen detailliert nachgewiesen werden
Für viele Berufstätige sind Überstunden normal. Wer die Mehrarbeit abrechnen möchte, muss zeitnah nachweisen. Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, die Arbeitszeit aufzuzeichnen, aber der Arbeitnehmer muss die geleisteten Überstunden und deren Notwendigkeit belegen (Aktenzeichen: 21 Ca 7273/11 und 7 Sa 708/09).
Überstunden begründen
Arbeitnehmer müssen im Einzelnen darlegen, wann genau über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet wurde und warum Überstunden notwendig waren. Denn nur durch einen detaillierten Nachweis kann der Arbeitgeber, den Anspruch überprüfen.
Überstunden zeitnah einfordern
Die Vergütung der Überstunden muss außerdem zeitnah verlangt werden. Ein Arbeitnehmer kann nicht nachträglich, die in den vergangenen zehn Jahren geleisteten Überstunden, einklagen. So wurde die Klage eines Arbeitnehmers vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zurückgewiesen (Aktenzeichen: 5 Sa 257/13).
Sachverhalt: Der Arbeitnehmer arbeitete zehn Jahre lang in einem Unternehmen 32 Stunden pro Woche. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag gab es nicht. Nachdem Ende der Beschäftigung erhielt der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis, in dem als vereinbarte Arbeitszeit 30,5 Stunden aufgeführt waren. Daraufhin verklagte der Arbeitnehmer seinen früheren Arbeitgeber und verlangte die nachträgliche Abgeltung der zusätzlich geleisteten 1,5 Wochenstunden für die gesamten zehn Jahre.
Entscheidung: Das Gericht entschied, dass die Erklärung des Arbeitgebers glaubhaft ist. Der Arbeitnehmer sei für 32 Wochenstunden angestellt worden. Der Arbeitgeber habe nur versäumt, die vom Arbeitnehmer ins Arbeitszeugnis geschriebenen 30,5 Stunden zu korrigieren.
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Autor: PTC GPS-Services GmbH