Zulässigkeit von GPS-Ortungssystemen
Das LAG Baden-Württemberg hat in seiner Entscheidung vom 25.10.2002 dargelegt, dass auch die verdeckte Aufzeichnung unter bestimmten Umständen zulässig ist. Im vorliegenden Fall ging es um den Nachweis des Spesenbetrugs eines Arbeitnehmers. Das Gericht hat im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ausdrücklich die Daten des GPS-Ortungssystems berücksichtigt. Das LAG sah auch kein Verwertungsverbot, denn der Arbeitgeber hatte ein berechtigtes Interesse, festzustellen, ob der Kläger seiner vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Da grundsätzlich die Datenschutzbestimmungen zu beachten sind, sollte jedoch in der Regel mit dem Arbeitnehmer eine klare Vereinbarung getroffen werden. Sollten Sie sich für eine GPS-Lösung entscheiden, um Ihren Fuhrpark zu optimieren und um Ihre Frage zu beantworten, “wer war wann wo und wie lange”, stellen wir Ihnen gerne einen Formulierungsvorschlag zur Verfügung.
Die PTC Lösungen, ob GPS-Ortungssysteme oder GPS-eFahrtenbuch helfen Ihnen, Zeit zu sparen und die Effizienz zu steigern.
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